Steigern Sie die Energieeffizienz
Energieaudits müssen nach dem Energieeffizienzgesetz EEffG von Betrieben ab einer bestimmten Größe durchgeführt werden.
Die Durchführung eines Energieaudits erfolgt auf Basis der Norm DIN EN 16247-1 zur systematischen und kontinuierlichen Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz. Dabei handelt es sich um eine technische Analyse der energetischen Leistungen, mit dem Ziel wirtschaftliche, umsetzungsfähige Energieeffizienzmaßnahmen darzustellen.

Dies erfolgt nach den Erfordernissen des Energieeffizienzgesetzes – EEffG sowie nach den Maßgeblichen Normen (ÖN16247-1). Eine Steigerung der Energieeffizienz bedeutet, dass ein Unternehmen mit dem gleichen Energieaufwand den Nutzen (z.B. Produktion) erhöht oder mit weniger Energieaufwand den gleichen Nutzen erreicht.